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   VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 6 K 09.30162   

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VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 6 K 09.30162 (https://dejure.org/2009,71706)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.12.2009 - Au 6 K 09.30162 (https://dejure.org/2009,71706)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - Au 6 K 09.30162 (https://dejure.org/2009,71706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag eines serbischen Staatsangehörigen deutscher Volkszugehörigkeit auf Flüchtlingsanerkennung und Abschiebungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 6 K 09.30162
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249 [258 f.]).
  • BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des

    Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 6 K 09.30162
    In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00).
  • VG Darmstadt, 13.11.2006 - 2 E 377/06

    Afghanistan, Hindus, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte,

    Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 6 K 09.30162
    Nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG können Organisationen ohne Gebietsgewalt, Gruppen oder auch Einzelpersonen sein, von denen eine Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausgeht (vgl. zusammenfassend VG Darmstadt vom 13.11.2006 2 E 377/06.A (2), Asylmagazin 12/2006, S. 12).
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